Als Hundehalter haben Sie die Verantwortung, Ihren Hund vor häufigen Infektionskrankheiten zu schützen. Bereits wenige Wochen nach der Geburt besteht die Gefahr, dass Ihr Hund an Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut, Caninen Adenovirus (Hepatitis contagiosa canis) und Zwingerhusten erkrankt. Direkt nach der Geburt sind die Welpen noch durch die, in der Muttermilch enthaltenen Schutzstoffe (Antikörper) geschützt. Dieser Schutz hält nur wenige Wochen an, sodass die jungen Hunde geimpft werden müssen, um eigene Antikörper zu bilden. Man unterscheidet die Grundimmunisierung und die Wiederholungsimpfungen. Die Grundimmunisierung dient dem erstmaligen Bilden der Antikörper und bezeichnet alle Impfungen binnen der ersten beiden Lebensjahre des Hundes. Die Grundimmunisierung ist in der Regel nach drei Impfterminen innerhalb der ersten Lebenswochen des Hundes und der ersten Wiederholungsimpfung nach einem Jahr abgeschlossen. Wiederholungsimpfungen dienen dem Zweck, den zeitlich beschränkten Schutz zu erneuern. Je nach verwandtem Impfstoff werden die Wiederholungsimpfungen jährlich oder seltener durchgeführt. Anhand des Blutbildes Ihres Hundes kann Ihr Tierarzt erkennen, ob Ihr Tier noch ausreichend geschützt ist. Die erste Impfung der Grundimmunisierung erfolgt in der Regel in der achten Lebenswoche des Welpen (in Sonderfällen kann die erste Spritze auch schon etwas früher erforderlich sein). Danach sind noch zwei weitere Impftermine notwendig, damit Ihr Hund ausreichend gegen die zuvor genannten Krankheiten geschützt wird. Diese Impfungen erfolgen üblicherweise in der 12. und der 16. Lebenswoche. Nach einem Jahr ist die Grundimmunisierung üblicherweise mit einer weiteren Impfung abgeschlossen. Die Impfstoffe liegen in Kombinationsform vor, sodass mehrere der Infektionskrankheiten mit einer Impfung abgedeckt werden können. Die Wiederholungsimpfungen sind von Fall zu Fall verschieden. Sie sind individuell mit Ihrem Tierarzt festzulegen. Wesentliche Voraussetzung einer erfolgreichen Impfung ist, dass Ihr Hund zum Zeitpunkt der Impfung entwurmt und gesund ist. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Impfschutz Ihres Hundes in dem dafür vorgesehen Impfpass oder EU- Heimtierausweis (nur der kostenpflichtige Ausweis wird bei Auslandsreisen zum Nachweis der vorgeschriebenen Impfungen des jeweiligen Landes akzeptiert) vermerken lassen. Der Nachteil einer Impfung ist, dass teilweise Nebenwirkungen auftreten können. Diese können eher harmlos sein und sich in Durchfällen, Erbrechen, Hautirritationen und Juckreiz äußern. Teilweise werden aber auch Schockzustände, Blutkrankheiten, Nervenkrankheiten oder Lähmungen als heftige Nebenwirkungen beobachtet. Sprechen Sie sich bitte mit Ihrem Tierarzt über ein sinnvolles Vorgehen ab und holen Sie sich gegebenenfalls eine Zweitmeinung ein, denn außer der vorgeschriebenen Tollwutimpfung sind Sie der Entscheidungsträger über die Impfungen Ihres Hundes. Der Kauf eines Hundes aus Ländern mit unklaren Impfverhältnissen oder der Kauf von günstigen Rassehunden ist immer als problematisch anzusehen. Oft sind diese Tiere nicht gegen die Infektionskrankheiten (Staupe, Parvovirose, Canines Adenovirus, Zwingerhusten, Tollwut, Leptospirose) geimpft. Sie sollten vor einem solchen Erwerb immer sicherstellen, wie es um den Impfstatus des Hundes bestellt ist, um das Risiko eines Ausbruchs einer dieser gefährlichen Infektionskrankheit zu minimieren. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, eine erneute Impfung vorzunehmen.

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